| Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Hinweise;
Für alle in diesen AGB nicht geregelten Punkte gelten die allgemeinen
Reisebedingungen 1992 in einer Anpassung an die Novelle zum Konsumentenschutz,
BGBL 247/93, im folgenden ARB 1992 genannt.
Veranstalter für alle Unternehmungen ist das Reisebüro „High
Up Alpinsport – Bengt Lundberg“ , Saalhofstrasse 3, A-5751 Maishofen.
Das Reisebüro „High Up Alpinsport – Bengt Lundberg“ ist im Veranstalterverzeichnis
des Bundesministeriums (Nr. 2004/0049) für wirtschaftliche Angelegenheiten
registriert.
Die Veranstaltungen werden von staatlich geprüften Berg –und Skiführer
geleitet. Die Teilnahme an allen unseren Veranstaltungen erfolgt in
Eigenverantwortung und auf eigenes Risiko. Von allen Teilnehmenden wird
ein erhebliches Mass an Umsichtigkeit und Selbständigkeit vorausgesetzt.
Der Veranstalter (High Up Alpinsport – Bengt Lundberg) übernimmt
keine Haftung bei Unglücksfällen, Verlusten, Schäden
oder sonstigen Unregelmässigkeiten, die sich im Rahmen der Reisen
ergeben. Dies wird vom den Teilnehmenden ausdrücklich mit der Anmeldung
bestätigt.
„High Up Alpinsport – Bengt Lundberg“ sind im Falle einer Insolvenz
durch eine Bankgarantie abgesichert. Im Insolvenzfall sind sämtliche
Ansprüche, bei sonstigem Anspruchsverlust, innerhalb 8 Wochen ab
Eintritt der Insolvenz beim Abwickler, der Europäischer Reiseversicherung
AG, Kratochwjlestrasse 4. A-1220 Wien, Tel: 01-3172500 anzumelden.
Gerichtsstand: A-5700 Zell am See
2. Anmeldung;
Unsere Veranstaltungen können wegen der kleinen Teilnehmerzahl
sehr schnell ausgebucht sein, melde dich daher frühzeitig an. Deine
Anmeldung kann telefonisch, persönlich oder per Anmeldeformular
im Internet erfolgen. Diese AGB werden Bestandteil des Vertrages zwischen
dir und „High Up Alpinsport – Bengt Lundberg“, auch dann, wenn diese
Anmeldung nur telefonisch oder mündlich erfolgt ist. Der Vertrag
kommt verbindlich zustande, sobald wir die Buchung, Preis und Leistungen
der Veranstaltung schriftlich bestätigen. Du bekommst von uns eine
schriftliche Reisebestätigung nach deine Anmeldung.
3. Bezahlung;
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder
bei Pauschalreisen des Veranstalter High Up Alpinsport unter folgenden
Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf
Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 10% des
Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens zwei Wochen vor
Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen
an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete
Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden und
sind auch nicht abgesichert. Garant ist die Salzburger Sparkasse Bank
AG, Dreifaltigkeitsgasse 3, A-5700 Zell am See. Die Anmeldung sämtlicher
Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb 8 Wochen
ab eintritt einer Insolvenz beim Europäischer Reiseversicherung,
Kratochwjestrasse 4, A-1220 Wien vorzunehmen.
4. Bankverbindung;
High Up Alpinsport – Bengt Lundberg
Salzburger Sparkasse, Zell am See
Kontonummer: 0600563312
BLZ: 20404
Bei Überweisungen aus dem Ausland: IBAN: AT392040400600563312
BIC: SBGSAT2S
(Bankspesen zu Lasten des Einzahlers.)
5. Rücktritt;
Jeder Teilnehmende kann jederzeit zurücktreten. Der Rücktritt
muss schriftlich erfolgen, als Stichtag gilt jeweils das Eingangsdatum
der Rücktrittserklärung. Für den Rücktritt oder
Nichtantritt einer Veranstaltung verrechnen wir folgende Stornogebühren:
Bis 30 Tage vor Reisebeginn wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr
einbehalten,
29 bis 21 Tage vor Reisebeginn 40%, 20 bis 10 Tage 80%, danach 100%
des Gesamtpreises.
Kann der durch den Rücktritt frei gewordene Platz weiterverkauft
werden, verrechnen wir die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr. Ein
Teilnehmender, der die Gruppe aus welchen Gründen auch immer vorzeitig
verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Es wird
empfohlen eine Reiseversicherung abzuschliessen. Für eine ausreichende
Unfall –und Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden. Für
diese Versicherungen klicke auf folgenden Link
6. Rücktritt durch uns;
Falls sich für eine Veranstaltung zu wenig Teilnehmenden melden
oder sonstige Gründe (lt. § 31d Abs 2 KSchG) eine Durchführung
der Veranstaltung nicht erlauben, kann „High Up Alpinsport – Bengt Lundberg“
auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall bieten
wir dir eine Ersatzveranstaltung an, oder du erhältst den gesamten
bereits bezahlten Betrag rückerstattet.
Leistungsstörungen durch Wetter, durch Ausfall von Bahnen, höherer
Gewalt oder durch andere Einflüsse, auf die der Veranstalter (High
Up Alpinsport – Bengt Lundberg) keinen Einfluss hat, können keine
weiteren Ansprüche geltend gemacht werden. Bei Nichtinanspruchnahme
von Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen
zwingenden Gründen hat der Teilnehmende keinen Erstattungsanspruch.
7. Anforderungen;
Die unter diesem Punkt im Programm angeführten Voraussetzungen
sind Bestandteil des Vertrages. Erfüllt ein Teilnehmender diese
Anforderungen nicht, ist der Berg -und Skiführer berechtigt, ihn
ganz oder teilweise vom Veranstaltungsprogramm auszuschliessen. In diesem
Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Preises.
8. Leistungen;
Den Umfang unserer vertraglichen Leistungen kannst du der Ausschreibung
der jeweiligen Veranstaltung entnehmen. Falls du eine Veranstaltung
vorzeitig beendest, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu deinen
Lasten. Wo Dritte und nicht „High Up Alpinsport – Bengt Lundberg“ Leistungen
erbringen, sind wir nur Vermittler und übernehmen keine Garantien
für diese.
9. Haftung;
Die Berg –und Skiführer von „High Up Alpinsport – Bengt Lundberg“
sind staatlich geprüfte und international anerkannte Bergführer.
Alle unsere Bergführer sind auf dem aktuellsten Stand der Technik
und der allgemeinen Lehrmeinung. Sie besuchen regelmässig interne
und Pflichtfortbildungen. Jede Art von Bewegungen in alpinem Gelände
bringt ein gewisses Restrisiko mit sich, jeder staatl. gepr. Berg –und
Skiführer versucht in jeder Situation dieses Restrisiko so gering
wie möglich zu halten. Dennoch ist ein Unfall nie ausgeschlossen.
Ein Restrisiko bleibt immer bestehen, auch unter professioneller Führung.
Mit der Buchung der Veranstaltung akzeptierst du dieses Restrisiko.
10. Programmänderung;
Aus Sicherheitsgründen kann der Berg und- Skiführer das geplante
Programm oder den vorhergesehenen Routenverlauf eigenmächtig abändern.
Für aus Wetter –und Sicherheitsgründen, oder von Teilnehmenden
selbst verschuldeten unterbliebenen Touren, können keine Ersatzansprüche
geltend gemacht werden. Der Berg –und Skiführer kann auch auf Grund
mangelnden Könnens von Teilnehmenden oder bei anderen unvorhersehbaren
Umständen das geplante Programm abändern. Sicherheit hat Priorität!
11. Preis –und Leistungsänderungen;
Die Preise umfassen die unter Leistungen angeführten Kosten und
entsprechen dem im Oktober 2011 bekannten Stand. Nicht in den Leistungen
angeführte Nebenkosten sind vom Teilnehmenden selbst vor Ort zu
bezahlen. Wir behalten uns vor, die Preise zu erhöhen und zu senken,
falls dies auf Grund von uns nicht vorhersehbaren Ereignissen (Wechselkursänderungen,
Änderungen der Beförderungskosten oder ähnliches) erforderlich
ist.
12. Mindestteilnehmerzahl;
Alle Veranstaltungen sind auf eine Mindestteilnehmerzahl abgestimmt.
Wird die Zahl nicht erreicht, so ist „High Up Alpinsport – Bengt Lundberg“
berechtigt, bis 2 Wochen vor Beginn die Veranstaltung abzusagen. In
diesem Fall werden wir uns sehr bemühen dir eine Ersatzveranstaltung
anzubieten. Solltest du damit nicht einverstanden sein, wird dir die
bereits geleistete Anzahlung in voller Höhe zurückerstattet.
13. Beanstandungen;
Beanstandungen müssen unmittelbar vor Ort dem jeweiligen Leiter
gemeldet werden, damit sich dieser um eine geeignete Lösung bemühen
kann. Auf Mängel, die nicht sofort angezeigt werden, kann später
nicht mehr eingegangen werden.
Allgemeine Reisebedingungen (ARB 1992)
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